FEEDBACK ZUR BARRIEREFREIHEIT
Nach §7, Absatz 2 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0, müssen Nutzer die Möglichkeit haben, direkt Kontakt zur öffentlichen Stelle aufnehmen zu können. Dieser Feedback-Mechanismus ist zusätzlich zur Erklärung zur Barrierefreiheit in die Website/App zu integrieren und muss wie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit von jeder Seite aus unmittelbar erreichbar sein.
Sie können hier Ihr Feedback zur Barrierefreiheit abgeben.
